Schutzrechtsverwertung

Eine Verwertung von Erfindungen und den darauf angemeldeten Schutzrechten wird üblicherweise durch privatrechtliche Verträge geregelt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Vertragstypen, die sowohl einzeln als auch gemeinsam zur Anwendung kommen können. Beispielsweise kann sich aus einem Forschungs- und Entwicklungsvertrag ein Lizenzvertrag zur Nutzung eines entwickelten Produkts ergeben, dessen Herstellung ein Know-How erfordert, dass geheim zu halten ist. Gern bringen wir unsere Erfahrungen bei der Formulierung oder Anpassung nachstehender Verträge ein.

Forschungs- und Entwicklungsvertrag  – Ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Vertragspartnern, die üblicherweise aus Kosten-, Kapazitäts- oder Wissensgründen ein gemeinsames Forschungs- und Entwicklungsziel verfolgen. Dabei werden insbesondere auch Rechte an potentiell entstehenden Erfindungen geregelt, die möglicherweise im Rahmen der Zusammenarbeit entstehen.

Lizenzvertrag  – Ein Lizenzvertrag regelt die Verwertungsrechte Dritter an einem Schutzrecht wie einem Patent, einem Gebrauchsmuster, einer Marke oder einem Design gegen Lizenzgebühren. Dabei wird der Umfang des Verwertungsrechts in inhaltlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht festgelegt. Es kann eine ausschließliche oder nicht-ausschließliche Lizenz vereinbart werden, deren Lizenzsatz fest, umsatzabhängig oder stückzahlabhängig ist.

Know-How-Vertrag  – Ein Know-How-Vertrag regelt die Übertragung von – ansonsten geheim gehaltenen – technischen Kenntnissen zwischen Vertragspartnern. Dies betrifft üblicherweise Kenntnisse, die zur Herstellung eines Produkts in einer gewissen Qualität erforderlich sind. An dem Produkt können daneben auch technische Schutzrechte bestehen, an denen eine Lizenz gewährt wird.